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Gesellschaftsrecht

Wir begleiten Sie und Ihr Unternehmen schon in der Gründungsphase. Dies umfasst v.a.

  • die Wahl der richtigen Rechtsform
  • die Gestaltung der Satzung
  • die Abwicklung der Gründungsformalitäten beim Registergericht
  • bei Interesse die Vorabklärung mit der IHK zur Zulässigkeit der Firmenbezeichnung.

Im Weiteren unterstützen wir Sie gerne bei verschiedenen Verwaltungsaufgaben für bestehende Gesellschaften. Hierunter fallen

  • Veränderungen im Vorstand / in der Geschäftsführung sowie Prokuraerteilung
  • Anpassungen der Satzung
  • Kapitalerhöhungen
  • Beteiligung von weiteren Kapitalgebern, Mitgliedern der Geschäftsführung oder Angestellten am Unternehmen
  • Beitritt weiterer Gesellschafter und Anteilsübertragungen.
  • Auch bei Umstrukturierungsaufgaben beraten und begleiten wir Sie gerne, hierzu zählen z.B.
  • Holdinggründung sowie Einbringung von Unternehmen und Unternehmensteilen in neue Gesellschaften
  • Formwechsel, Verschmelzung und Spaltung von Gesellschaften
  • Unternehmenskauf
  • Abschluss und Änderung von Unternehmensverträgen (z.B. Gewinnabführungsverträge).

Wichtig ist uns auch die Vorbereitung der Unternehmensnachfolge. Diese beginnt an sich schon mit der Gründung des Unternehmens, denn schon hier werden (z.B. durch Nachfolgeklauseln) wichtige Weichen für die Unternehmensnachfolge gestellt. Im weiteren sollte an einen Notfallplan gedacht werden für den Fall plötzlicher Störfälle (z.B. Handlungsunfähigkeit). Wenn schließlich die eigentliche Nachfolge in Angriff genommen wird, müssen steuerliche, erbrechtliche, familienrechtliche und häufig auf immobilienrechtliche Vorgaben bedacht und zu einer insgesamt passenden Lösung gebracht werden. Gut zu wissen, dass es sich hier gerade um die Gebiete handelt, in denen Notare zu Hause sind.

Auch wenn eine Unternehmensfortführung nicht mehr sinnvoll erscheint, beraten und begleiten wir Sie bei den nötigen Schritten zur Auflösung einer Gesellschaft. Auch hier müssen steuerliche und gesellschaftsrechtliche (insbesondere auf haftungsrechtliche) Punkte bedacht werden. Wir zeigen Ihnen die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten auf und bereiten nach Absprache mit Ihrem steuerlichen Berater die nötigen Schritte vor.

Was für Gesellschaften gilt, gilt in weiten Teilen auch für Vereine und Genossenschaften. Auch hier unterstützen wir Sie gerne bei der Gründung, Verwaltung, Umstrukturierung und Auflösung einschließlich der häufigen Anmeldungen zum Vereinsregister bzw. Genossenschaftsregister.