Freie Notarwahl
Es gibt in Deutschland keine ortsbezogene "Zuständigkeit" eines Notars in dem Sinne, dass Sie verpflichtet wären, mit Ihrer Angelegentheit den örtlich nächstgelegenen Notar zu befassen. Das bedeutet: Sie können Ihren Notar frei wählen und sind dabei nicht an regionale Grenzen gebunden.
"Hausbesuche" des Notars
Anderes gilt jedoch für den Notar selbst: Wenn Sie (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) nicht in mein Büro kommen können, dann kann nach vorheriger Vereinbarung ein Auswärtstermin stattfinden. Dabei darf ich als Notar jedoch meinen Amtsbereich nicht verlassen. Dies sind die Gebiete der folgenden Städte und Gemeinden:
Landeshauptstadt München
Aschheim,
Aying (ausgenommen Gemeindeteil Großhelfendorf),
Brunnthal,
Feldkirchen,
Garching b. München,
Gräfelfing,
Grasbrunn,
Grünwald,
Haar,
Höhenkirchen- Siegertsbrunn,
Hohenbrunn,
Ismaning,
Kirchheim b. München,
Neubiberg,
Neuried,
Oberhaching,
Oberschleißheim,
Ottobrunn,
Planegg,
Pullach i. Isartal,
Putzbrunn,
Taufkirchen,
Unterföhring,
Unterhaching,
Unterschleißheim,
Neuperlach
Ausnahmen
In anderen Orten darf ein Münchener Notar nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Nottestamenten) beurkunden . Ich bitte Sie um Verständnis für diese rechtliche Besonderheit unseres Berufs und helfe Ihnen gerne bei der Suche nach einer für alle Beteiligten praktikablen Lösung.