Notare sind heutzutage keine bloßen "Amtsschreiber" mehr, sondern in erster Linie Rechtsberater. Wenn es darum geht, Ihre Interessen gegen den Widerstand eines anderen durchzusetzen, ist meist der Rechtsanwalt Ihr richtiger Ansprechpartner. Wenn es aber darum geht, allein oder gemeinsam mit anderen eine für alle tragbare Lösung zu entwickeln, unterstützen wir Sie gerne. Dies gilt v.a. für die Bereiche des Immobilienrechts, Gesellschaftsrechts, Erb- und Familienrechts.
Im Beratungsgespräch finden wir gemeinsam mit Ihnen heraus, welche rechtliche Lösung für Ihr Anliegen die Richtige ist und schlagen Ihnen je nach Bedarf eine altbewährte oder aber eine unkonventionelle Gestaltung vor. Meist führt die Beratung dazu, dass am Ende notarielle Verträge zu entwerfen und zu beurkunden sind. In diesem Fall ist die Beratung mit der Beurkundungsgebühr abgegolten.
Sollte sich - auch das kommt vor - herausstellen, dass in Ihrem Fall überhaupt kein Handlungsbedarf besteht, stellen wir Ihnen eine faire Rechnung für unsere Beratungstätigkeit. Wir sind gerne bereit, Ihnen im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten Auskunft zu erteilen.