Ganz unabhängig von der Sprache der Urkunde ist die Frage, ob für den Vertrag ausländisches Recht gilt. Gerade im Erb- und Familienrecht ist dies häufig der Fall, wenn Beteiligte einen Wohnsitz im Ausland haben oder hatten oder weil Immobilien im Ausland vorhanden sind.
Selbstverständlich kennen wir nicht das Recht sämtlicher Staaten dieser Welt. Wir können Sie hin und wieder auf uns bekannte Fallstricke des ausländischen Rechts aufmerksam machen, aber eine belastbare und vollständige Auskunft zu Fragen des ausländischen Rechts erhält man (wenn überhaupt) nur durch die Hinzuziehung eines externen Experten.
Wenn Sie einen Bezug Ihrer Angelegenheit zum Ausland vermuten, sollten Sie uns jedenfalls darauf ansprechen und die weiteren Schritte mit uns abstimmen.