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Familienrecht

Ein weiteres Gebiet, in dem wir Sie gerne beraten und betreuen, ist das Familienrecht. Gerade familienrechtliche Gestaltungen lassen sich nicht in ein Formular pressen, sondern müssen von Fall zu Fall neu entwickelt werden. Eine persönliche Beratung unter Beteiligung sämtlicher Betroffener ist daher meist unumgänglich.

Unsere Tätigkeit umfasst v.a.:

  • Gestaltung von Eheverträgen (Neuabschluss und Prüfung in die Jahre gekommener Verträge) einschl. Wahl und Gestaltung des ehelichen Güterrechts
  • Rechtswahlvereinbarung bei internationalen Bezügen
  • Ehegattenschenkungen, ehebedingte Zuwendungen etc.
  • Unterstützung bei Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung zur Vermeidung weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen
  • Stellung von Adoptionsanträgen für die Annahme von Minderjährigen und Volljährigen als Kind
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten – häufig einschließlich einer Patientenverfügung – zur Vermeidung einer späteren Betreuerbestellung
  • Gestaltungen zum Familienheim
  • Verschiedene Statuserklärungen (z.B. Vaterschaftsanerkenntnis)
  • Gestaltungen für nicht verheiratete Paare (sog. Nichteheliche Lebensgemeinschaft), insbesondere im Rahmen von Finanzierungsvereinbarungen und im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Immobilienerwerb.