BFH - Zwangsentnahme bei Vorbehaltsnießbrauch

BFH - Zwangsentnahme bei Vorbehaltsnießbrauch

BFH v. 8.8.2024, IV R 1/20: Die unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Vorbehalt des Nießbrauchs führt beim Übertragenden im Fall der Fortführung der gewerblichen Verpachtungstätigkeit nicht zu einer steuerbegünstigten Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, sondern zur Entnahme der übertragenen Wirtschaftsgüter. Der Vorbehaltsnießbraucher führt den verpachteten Gewerbebetrieb infolge der fehlenden Einstellung seiner gewerblichen Verpachtungstätigkeit fort.

Der IV. Senat des BFH schließt sich hier der umstrittenen Entscheidung des X. Senats vom 25.01.2017 (X R 59/14) an und bekräftigt: Die Übergabe eines verpachteten Einzelunternehmens unter Nießbrauchsvorbehalt ist nicht zu Buchwerten möglich, da der Übergeber den Betrieb aufgrund des Nießbrauches selbst fortführt. Es handelt sich vielmehr um eine nicht begünstigte Entnahme der übergebenen Wirtschaftsgüter zum Teilwert, die beim Übergeber als laufende Einnahme zu versteuern ist. Im konkreten Fall lag jedoch gar kein Nießbrauch vor, sondern eine Übergabe gegen Versorgungsleistungen (heute: § 10 Abs. 1a Nr. 2 lit. b) EStG). Nießbrauchsgestaltungen sind bei der Übertragung gewerblicher Betriebe nach wie vor nicht zu empfehlen.