Schlichtung und Mediation sind für Notare keine neuartige Erscheinung, sondern schon seit Jahrzehnten unsere ureigenste Aufgabe. Unsere Urkunden helfen nicht nur bei der Vermeidung künftiger Streitigkeiten, sondern sie können auch schon bestehende Meinungsverschiedenheiten bereinigen. In vielen Fällen lassen sich so zeitraubende, kostspielige und im Ergebnis für alle Seiten unbefriedigende gerichtliche Verfahren vermeiden.
Solche Meinungsverschiedenheiten ergeben sich gar nicht selten, nicht nur bei Scheidungsvereinbarungen oder in einer Erbsache, sondern auch bei lebzeitigen Vermögensübergaben, wenn es z.B. um die Abfindung der Geschwister geht.
Zur Bereinigung solcher Streitigkeiten steht uns ein großes Spektrum der Vertragsgestaltung zur Verfügung. So hilft es mitunter, eine Immobilie nach dem Wohnungseigentumsgesetz in rechtlich selbständige Wohnungen aufzuteilen oder aber über Erbverträge, Verfügungsbeschränkungen oder gesellschaftsrechtliche Bindungen das weitere Schicksal eines Vermögenswertes zu bestimmen. Solche flexiblen Lösungen, die den Interessen beider Seiten dienen, kann ein gerichtlicher Streit nicht hervorbringen.
Als Schlichtungsstelle nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz führt Notar Lucas Wartenburger auch förmliche Schlichtungsverfahren in solchen Verfahren durch, bei denen eine gerichtliche Klage erst nach einem erfolglosen Schlichtungsversuch eingereicht werden kann.