Beurkundung

Die Beurkundung ist sicher das, was für Sie die eigentliche Tätigkeit des Notars darstellt: Eine Urkunde wird vorgelesen und anschließend unterschrieben. Wie Sie beim Ansehen dieser Seiten vielleicht schon festgestellt haben, ist dies bei weitem nicht alles, aber doch ein wichtiger Teil unserer Tätigkeit. Natürlich könnten Sie die Urkunde auch selbst lesen, aber das Vorlesen ist nach wie vor wichtig und richtig:

Es geht ja nicht nur um das reine Lesen des Textes, sondern um die Erklärung, welche Funktion die einzelnen Passagen haben und warum sie in den Text aufgenommen wurden. So können Sie und wir kontrollieren, ob unsere "juristische Übersetzung" mit Ihrem ursprünglichen Willen übereinstimmt. Nicht selten tauchen dabei noch Punkte auf, die vorher noch nicht ausreichend bedacht worden sind. Meist lässt sich dies bei der gemeinsamen Beurkundung schnell klären und der Vertrag kann entsprechend angepasst werden.

Unser Rat ist daher: Wenn in der Beurkundung etwas unklar ist, dann fragen Sie, und zwar am besten gleich und vor allem auch dann, wenn Sie befürchten, der Notar, Ihr Gegenüber oder sonst irgend jemand könnte dadurch gestört werden. Die Dinge erst nach der Beurkundung zu klären, ist wesentlich schwieriger, denn dann steht der Vertrag und kann nicht mehr, zumindest nicht ohne Probleme, geändert werden.