Kosten eines Ehevertrages

Die Notarkosten für die Erstellung und Beurkundung eines Ehevertrages sind wie die meisten Notargebühren gesetzlich bundesweit einheitlich festgelegt. Entscheidend für die Höhe der Gebühren ist neben dem Vermögen der Ehegatten auch der Inhalt des konkreten Vertrages. Bestimmte Umstände (z.B. Beurkundung in einer anderen Sprache) können zu höheren Kosten führen. Der Zeitaufwand des Notars spielt jedoch für die Gebühren keine Rolle. Auch die Frage, ob der Entwurf des Vertrages vom Notar erstellt wurde oder von einem anderen Berater (z.B. Rechtsanwalt) vorbereitet wurde, ist für die Höhe der Notargebühren nicht relevant.

Um die Frage beantworten zu können, welche Kosten ein Ehevertrag auslöst, müssten wir also wissen

  • wie hoch das Vermögen der beiden (künftigen) Ehegatten ist
  • welche Verbindlichkeiten diese haben
  • und welche Punkte in dem Vertrag geregelt werden sollen.

Dies zeigt, dass eine zuverlässige Kostenschätzung erst möglich ist, wenn gewisse Vorarbeiten schon erledigt sind.

Einen gewissen Überblick geben die folgenden Beispiele:

Beispiel 1:

Ein Ehegatte verfügt über eine Immobilie mit einem Wert von 600.000 €, diese ist noch mit Schulden von 200.000 € belastet; ferner hat der Ehegatte Barvermögen von 50.000 €. Der andere Ehegatte hat ein Vermögen von 100.000 €, aber keine Schulden. Die Ehegatten möchten Gütertrennung und einen gegenseitigen Pflichtteilsverzicht vereinbaren, bezüglich Versorgungsausgleich und Unterhalt bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.

Kosten: ca. 3100 € (brutto)

 

Beispiel 2:

Ein Ehegatte hat eine schuldenfreie Immobilie im Wert von 800.000 € geerbt. Daneben haben die Ehegatten weiteres Vermögen im Wert von 500.000 €, ebenfalls ohne Schulden. Es soll ehevertraglich vereinbart werden, dass die geerbte Immobilie beim Zugewinnausgleich im Scheidungsfall nicht berücksichtigt wird.

Kosten: ca. 3.500 € (brutto)

Beispiel 3:

Die jungen Eheleute haben jeweils ein Vermögen von 50.000 €. Sie erwarten künftige Erbschaften aus der jeweiligen Familie und wollen vereinbaren, dass alle künftigen Erbschaften bei der Berechnung des Zugewinnausgleiches nicht berücksichtigt werden.

Kosten: ca. 650 € (brutto)

Beispiel 4:

Die Ehegatten sind seit längerer Zeit ohne Ehevertrag verheiratet. Zur Zeit der Eheschließung waren beide mittellos. Inzwischen verfügt ein Ehegatte über ein Vermögen von 2,1 Mio. € (darunter eine vermietete Immobilie im Wert von 1.000.000 €), der andere Ehegatte über 100.000 €. Die Ehegatten möchten Gütertrennung vereinbaren und zum Ausgleich des Zugewinns (in derselben Urkunde) die vermietete Immobilie an den anderen Ehegatten übertragen.

Kosten: ca. 12.500 € (brutto; hinzu kommen noch Grundbuchkosten)

 

Um im Einzelfall eine Auskunft geben zu können, brauchen wir Angaben, die in ihrer Dichte etwa den Angaben in den obigen Beispielen entsprechen, wohl wissend, dass spätere Änderungen auch zu einem geänderten Kostenansatz führen können.